Was wird aus unserer Pferdekoppel?
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 19. Dezember 2011 um 00:11 Uhr
Bei der Hochdorfer Gemeindeversammlung am 16. Mai 2010 stand u. a. auch das Thema „Zukunft des Katharina-von-Bora-Geländes“ auf der Tagesordnung. Mit nicht geringem Erstaunen vernahmen die Versammlungsteilnehmer, dass es auch vom Oberkirchenrat in Karlsruhe unterstützte Bestrebungen gibt, den derzeit als Pferdekoppel verpachteten Teil des Katharina-von-Bora-Geländes möglichst bald zu verkaufen und den überwiegenden Teil des Erlöses an die Kirchengemeinde March abzuführen. Begründung: Die Kirchengemeinde March stand beim Wechsel von Hochdorf nach Freiburg im Grundbuch und deshalb könne sie als Eigentümer bestimmen, was mit dem Grundstück zu geschehen habe.
Was ist die Vorgeschichte? Nachdem die evangelische Kirchengemeinde 1972 das Grundstück "Zu den Mühlmatten 6" gekauft hatte, errichteten Gemeindeglieder ein großes Holzkreuz auf dem neuen Besitz, um dessen kirchliche Nutzung zu bekunden. Damals war die konkrete Bebauung noch nicht klar. Zwar hatte es schon seit Ende der 60er Jahre in der damaligen Kirchengemeinde Hugstetten-Umkirch Überlegungen gegeben, in Hochdorf ein Gemeindezentrum zu errichten, doch es dauerte noch bis 1989, bevor es an eine konkrete Bau- und Kostenplanung ging. In der südwestlichen Ecke des Grundstücks entstand dann, umgeben von sehr viel Grün, unser Katharina-von-Bora-Haus, errichtet mit allgemeinen Geldern der Landeskirche.
Der Rest des Grundstücks wird bislang für eine eventuelle zukünftige kirchliche oder diakonische Nutzung, also für einen „öffentlichen Bedarf“, vorgehalten, wie es auch der städtische Bebauungsplan vorsieht. Wie die künftige Nutzung tatsächlich aussehen wird, ist offen.
Die Gemeindeversammlung beantragte, dass sich die Synode des Stadtbezirks Freiburg, der als Rechtsnachfolger des Hochdorfer Teils der Kirchengemeinde March-Hochdorf künftig als Eigentümer des Katharina-von-Bora-Anwesens im Grundbuch stehen wird, mit der Angelegenheit befassen und den Verkaufs- und Aufteilungsbestrebungen entgegentreten solle.
Der Stadtkirchenrat Freiburg hat diesem Antrag inzwischen entsprochen. Auch er sieht weder eine rechtliche noch eine moralische Verpflichtung für die von der Kirchengemeinde March vorgeschlagene Vermögensteilung. Die Grundstücksangelegenheit wird Thema auf der nächsten Sitzung der Freiburger Stadtsynode sein.
Es bleibt zu hoffen, dass man in den nun angesetzten Gesprächen zwischen den Kirchenbezirken Freiburg-Stadt und Breisgau-Hochschwarzwald, zu dem auch die Kirchengemeinde March gehört, zur Vernunft kommt. Und dass sich die Einsicht durchsetzt, dass man ein solches Grundstück nicht einfach verkauft und einen Erlös nach fragwürdigen Maßstäben verteilt. Dass vielmehr ein solches Grundstück eine Anlage für die Zukunft ist, ganz im Sinne des Bebauungsplanes. In unserer Gemeinde sind viele Menschen aufgrund der rechtlichen Einstufung des Grundstücks als Vorbehaltsgelände für den öffentlichen Bedarf jedenfalls zuversichtlich, dass weder schnell verkauft noch schnell gebaut werden wird, und dass man den Pferden auf der Koppel noch lange beim friedlichen Grasen wird zusehen können.
| < Zurück | Weiter > |
|---|

