Was wird aus unserer Pferdekoppel?

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Unser Katharina-von-Bora-Haus

Bei der Hochdorfer Gemeindeversammlung am 16. Mai 2010 stand u. a. auch das The­ma „Zukunft des Katharina-von-Bora-Geländes“ auf der Tagesordnung. Mit nicht gerin­gem Erstaunen vernahmen die Versamm­lungsteilnehmer, dass es auch vom Ober­kirchenrat in Karls­ruhe unterstützte Bestrebungen gibt, den derzeit als Pferdekoppel verpachteten Teil des Ka­thari­na-von-Bora-Geländes möglichst bald zu verkaufen und den überwie­genden Teil des Erlöses an die Kirchengemeinde March abzuführen. Begrün­dung: Die Kirchengemeinde March stand beim Wechsel von Hochdorf nach Freiburg im Grundbuch und deshalb könne sie als Eigentümer bestim­men, was mit dem Grundstück zu geschehen habe.

 

Was ist die Vorgeschichte? Nachdem die evangelische Kirchengemeinde 1972 das Grund­stück "Zu den Mühl­mat­­ten 6" gekauft hatte, errichteten Gemeindeglieder ein großes Holz­kreuz auf dem neuen Besitz, um dessen kirchliche Nutzung zu bekunden. Damals war die kon­­krete Bebauung noch nicht klar. Zwar hatte es schon seit Ende der 60er Jahre in der dama­li­­gen Kirchengemeinde Hugstetten-Umkirch Überlegungen gegeben, in Hoch­dorf ein Ge­mein­­­de­zentrum zu errichten, doch es dauerte noch bis 1989, bevor es an eine konkrete Bau- und Kosten­planung ging. In der südwestlichen Ecke des Grundstücks entstand dann, um­geben von sehr viel Grün, unser Katharina-von-Bora-Haus, errichtet mit allgemeinen Geldern der Landeskirche.

Der Rest des Grundstücks wird bislang für eine eventuelle zukünftige kirchliche oder diakoni­sche Nutzung, also für einen „öffentlichen Bedarf“, vorgehalten, wie es auch der städtische Bebauungsplan vorsieht.  Wie die kün­ftige Nutzung tatsächlich aussehen wird, ist offen.

Die Gemeindeversammlung beantragte, dass sich die Synode des Stadtbezirks Freiburg, der als Rechts­nach­folger des Hochdorfer Teils der Kir­chen­­gemeinde March-Hochdorf künftig als Eigen­­tümer des Katharina-von-Bora-Anwesens im Grundbuch stehen wird, mit der Angele­genheit befassen und den Verkaufs- und Auftei­lungsbestrebungen entgegentreten solle.

Der Stadtkirchenrat Freiburg hat diesem Antrag inzwischen entsprochen. Auch er sieht weder eine rechtliche noch eine moralische Verpflichtung für die von der Kirchengemeinde March vor­geschlagene Vermögensteilung. Die Grundstücksangelegenheit wird Thema auf der nächs­ten Sitzung der Freiburger Stadtsynode sein.

Es bleibt zu hoffen, dass man in den nun angesetzten Gesprächen zwischen den Kirchen­be­zir­ken Freiburg-Stadt und Breisgau-Hochschwarzwald, zu dem auch die Kirchengemeinde March gehört, zur Vernunft kommt. Und dass sich die Einsicht durchsetzt, dass man ein solches Grund­stück nicht einfach verkauft und einen Erlös nach fragwürdigen Maßstäben verteilt. Dass vielmehr ein solches Grundstück eine Anlage für die Zukunft ist, ganz im Sinne des Be­bau­ungsplanes. In unserer Gemeinde sind viele Menschen aufgrund der rechtlichen Einstufung des Grundstücks als Vor­­behaltsgelände für den öffentlichen Bedarf jedenfalls zuversichtlich, dass weder schnell verkauft noch schnell gebaut werden wird, und dass man den Pferden auf der Koppel noch lange beim fried­lichen Grasen wird zusehen können.